- Notwendige Dokumente:
für EU-Staatsbürger und Schweizer genügt der Personalausweis, für alle anderen der Reisepass. Mindestalter zum Führen eines Bootes: 18 Jahre.
- Straßenverkehrsordnung:
Anschnallpflicht vorne und hinten, Kindersitzpflicht für Kinder unter 13 Jahre. Höchstgeschwindigkeiten: Autobahn: Richtgeschwindigkeit 130 km/h | Landstraße: 100 km/h | Innerorts: 50 km/h
- Ladenöffnungszeiten:
Läden: Mo-Fr: 9h - 18h, Sa. 9h - 13h. | Supermärkte: Mo-Fr: 9h30 - 20h, Sa. 9h - 16h.
- Feiertage:
Karfreitag (29.03.2013) | Ostermontag (01.04.2013) | 1. Mai | Christi Himmelfahrt (09.05.2013) | Pfingstmontag (20.05.2013) | Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
- Telefon:
Münz- oder Kartentelefon (Telefonkarten erhältlich in Postfilialen, Kiosken) Vorwahl für Deutschland: +49 (ohne 0 danach)
- Im Notfall:
Feuerwehr: 112 | Polizei: 110 | Internationale Notruf-Nummer: 112.
- Gesundheit:
E 111 Auslandskrankenschein (ausschließlich für EU-Staatsbürger)
NAVIGATIONSHINWEISE
In Deutschland gibt es keine Gebühren für die Benutzung der Wasserwege und Schleusen. Während der Saison gibt es hinsichtlich der Feiertage keine Einschränkungen. Kunden ohne Motorbootschein dürfen die Binnengewässer im Bereich Schwerin, Dömitz (bis zur Elbe) sowie bis Liebenwalde (nördlich von Berlin) befahren.
Das Fahren ohne Motorbootschein in diesem Bereich setzt eine Charterbescheinigung voraus. Bei der Überquerung größerer Seen, wie der Müritz oder dem Plauer See, müssen Kunden ohne Motorbootschein mit Charterbescheinigung Schwimmwesten tragen. Die Müritz und der Plauer See dürfen von Kunden ohne Motorbootschein nur auf direktem Weg, ohne anzulegen, entlang der Betonnung überquert werden. Für alle Kunden gilt: Das Befahren der großen Seen ist ab einer Windstärke von 3 Beaufort und mehr verboten.
Die Wasserschutzpolizei kontrolliert regelmäßig die Geschwindigkeit, besonders in den Zonen, die auf 5 km/h beschränkt sind. Sie kann auch widerrechtliches Anlegen bestrafen, insbesondere in den touristischen Gebieten wie Berlin, Rheinsberg oder Schwerin. Bei einem Regelverstoß ist der Kapitän des Bootes persönlich für das Begleichen des Bußgelds verantwortlich, auch wenn er nicht selbst am Steuer saß. Mit der Unterschrift des Mietvertrags verpflichtet sich der Kapitän, die Navigationsregeln einzuhalten und für alle zugezogenen Strafen aufzukommen.
ANGELN
Zum Angeln wird ein Fischereischein und eine Angelkarte benötigt. Wer keinen Fischereischein besitzt, kann in den Tourismusbüros einen Gästefischereischein (Preis ca. 20 €) kaufen. Die Angelkarte für Fried- und Raubfische für 20 Seen und die Havel kostet für eine Woche ca. 32 € pro Person.
Fürstenberg:
Gästefischereischein: Tourist-Information, Markt 5, 16798 Fürstenberg/Havel, T: +49 (0)33093 32254
Angelkarte: Mode- und Freizeitparadies Maritim, Brandenburger Str. 69, 16798 Fürstenberg/Havel, T: +49 (0)33093 39063
Ketzin:
Gästefischereischein und Angelkarte: Pegasus Fun & Sport, Potsdamer Str. 43, 14669 Ketzin, T: +49 (0)33233 80159
Untergöhren:
Gästefischereischein und Angelkarte: Tourist-Information, An der Drehbrücke,17213 Malchow, T: +49 (0)39932 83186
Weitere Informationen zu Ausgabestellen, zum Touristenfischereischein sowie alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter www.mueritz-fisch.de