B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN
1. Eignung
Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. LP behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen.
2. Kaution, Selbstbeteiligung
Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von 800-1400 € zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung, für Unfälle und Nebenkosten. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zubefreien. Über die Kaution hinaus haftet der Kunde in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (siehe § 8).
3. Übernahme des Bootes
Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 15.00 Uhr und
18.00 Uhr statt. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einem anderen Liegeplatz stattfinden.
4. Änderungen von Abfahrtstort, Fahrteinschränkungen
1- Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. LP ist fürdiese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.
2- Bei Einwegfahrten garantiert LP den Abfahrtsort 48 Stunden vor Bootsabfahrt.
3- Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird LP ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt.

5. Einwegfahrten
Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 48 Stunden vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von LP bestätigen lässt.
6. Unbenutzbarkeit der Wasserwege
Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann LP in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden.
7. Havarien und Unfälle, Versicherungen
1- Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpf lichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall.
2- Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den Liegeplatz zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz. 
8. Haftung über die Kaution hinaus
Im Fall grober Fahrlässigkeit wie z. B. Trunkenheit am Ruder, Fahren außerhalb der Fahrrinne, bei Dunkelheit oder unzureichender Sicht, Überfahrt von großen Seen oder anderen Gewässern bei mehr als drei Beaufort Windstärke, Überbelegung des Bootes, Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Schifffahrtsregeln etc... oder bei Vorsatz kann der Kunde für den Gesamtschaden haftbar gemacht werden.
9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen
1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt.
2- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen.
3- Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist.
4- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Liegeplatz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz verweigert wird. Der Kunde schuldet LP den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
5- Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist schadenersatzpflichtig.
10. Vorschriften für die Bootsfahrt
Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Binnenschifffahrt zu beachten, sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen.
11 Benutzung des Bootes
Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet LP gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann LP bzw. der Liegeplatz dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde.
12. Rückgabe des Bootes
Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberen Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und
9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.
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